Offener Brief an die Fraktionen der Flensburger Ratsversammlung und die Verwaltung der Stadt Flensburg zur Neuauflage des Landschaftsplans
Als Flensburger Akteur*innen im sozial-ökologischen Bereich sind wir von städtischer Seite eingeladen, unsere Ideen in die Stadtentwicklungsstrategie “Flensburg 2030” einzubringen. Diese Strategie ist ausgerichtet an den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen und den Anforderungen der Neuen Leipzig-Charta an eine gerechte, grüne und produktive Stadt. Eine derart zukunftsgewandte Ausrichtung ist sehr zu begrüßen und trägt den aktuellen sozial-ökologischen Herausforderungen Rechnung. Gleichzeitig sind wir über den laufenden Beteiligungsprozess auf aktuelle Planungen der Stadt zur Neuauflage des Flensburger Landschaftsplans aufmerksam geworden. Zu dem Landschaftsplan zählt auch die Neuordnung der Landschaftsschutzgebiete. Darin wird deutlich: Auch wenn bei der Neuordnung Flächen hinzukommen, so gehen unter dem Strich 11 Hektar Landschaftsschutzgebiet verloren. Besonders schwer wiegt dabei die geplante Bebauung von ca. 41 Hektar der Flächen (29 ha Gewerbe und 12 ha Wohnungsbau). Dazu kommen weitere, die im Flächennutzungsplan als Prüfflächen für Gewerbe genannt werden. Angesichts des zunehmenden Klimastresses ist jede neu versiegelte Fläche in der Stadt negativ zu bewerten. Unversiegelte, naturnahe Flächen spielen sowohl für den Wasserhaushalt als auch die Temperaturverteilung in der Stadt eine zentrale Rolle. Hinzu kommt die Bedeutung für die ökologische Vielfalt und der Erholungswert für Menschen. Nicht zuletzt handelt es sich bei einigen Flächen um zum Teil intensiv genutzte Kleingärten, die ebenfalls eine wichtige ökologische aber auch soziale Rolle erfüllen – wie nicht zuletzt die Covid19-Pandemie gezeigt hat.
Aus dem Grund stellt sich uns als sozial-ökologisch engagierten Akteur*innen folgende Frage: Wie passen die Planungen und besonders die Neuversiegelung von Flächen mit der Stadtentwicklungsstrategie zusammen? Die geplanten Vorhaben stehen sowohl von ihrer Art als auch von ihrem Umfang her in einem starken Widerspruch zur städtischen Nachhaltigkeitsstrategie und den langfristig angestrebten Zielen. Hinzu kommt ein Widerspruch zu den Zielen der Bundes- und Landesregierung, den Flächenverbrauch kontinuierlich zu senken und bis 2050 auf null zu reduzieren.
Deshalb fordern wir die Mitglieder der Ratsversammlung auf, dem Landschaftsplan in der derzeitigen Entwurfsfassung nicht zuzustimmen, sondern entsprechende Änderungen vornehmen zu lassen. Insbesondere die Umwidmung von Landschaftsschutzgebieten, die den Weg für eine Bebauung freimacht, gilt es zu verhindern. Zudem fordern wir von der Politik in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine langfristig gedachte Abwägung in der Flächennutzung, die ökologisch und sozial zur Lebensqualität der Stadt beiträgt und sich mit den Zielen der Stadtentwicklungsstrategie “Flensburg 2030” in Einklang bringen lässt. Dies bedeutet auch, dass die Hauptplanungsinstrumente, der Landschaftsplan sowie der Flächennutzungsplan, aufgrund ihrer langfristigen Wirkung mit der “Flensburg 2030” Strategie nicht nur inhaltlich sondern auch zeitlich sinnvoll synchronisiert werden.
Im Sinne der Leipzig Charta: Eine gerechte Stadt ist eine grüne Stadt, da öffentliche Grünflächen allen Menschen zugute kommen. Eine produktive Stadt bedeutet nicht die Ausbreitung von Wohn- und Gewerbegebieten auf Kosten der verbleibenden Grünflächen bei gleichzeitigem Leerstand, sondern die Förderung zukunftsweisender Konzepte, die ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte synergetisch miteinander vereinen.
Unterzeichner*innen aus dem Strategieprozess “Flensburg 2030”
- BUND Flensburg
- Europa Universität Flensburg, Abteilung Energie- und Umweltmanagement (EUM)
- Fridays for Future Flensburg
- Klimabegehren Flensburg
- Initiative Recht auf Stadt – Flensburg
- NABU Flensburg
- Students for Future Flensburg
- Wandelküche – Raum für Ernährungswende e.V. (Projektraum Hundertacht)
Initiative Recht auf Stadt – Flensburg, 18.06.2022